AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Quelle Bau – Bülent Kilicer

Quelle Bau – Bülent Kilicer
Hauptstraße 44
76448 Durmersheim
Telefon: 0162 4119775

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Quelle Bau – Bülent Kilicer, nachfolgend „Auftragnehmer“, und dem jeweiligen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“.
  2. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Bau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs-, Abbruch-, Rohbau-, Trockenbau-, Innenausbau-, Fassaden-, Maler-, Bagger-, Baumanagement- und damit verbundene Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot und Leistungsverzeichnis.
  3. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
  4. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
  5. Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
  6. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zwingende Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern, bleiben unberührt.

 

§ 2 Einbeziehung der AGB

  1. Die AGB werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Vertragsschluss ausdrücklich auf ihre Geltung hinweist, dem Auftraggeber die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und der Auftraggeber mit ihrer Geltung einverstanden ist.
  2. Dem Auftraggeber wird auf Wunsch ein Exemplar der AGB in Textform oder in Papierform zur Verfügung gestellt.
  3. Bei Verträgen mit Verbrauchern außerhalb von Geschäftsräumen werden die gesetzlichen Informationspflichten beachtet.
  4. Bei Verträgen, für die gesetzlich eine besondere Form vorgeschrieben ist, wird diese eingehalten.

 

§ 3 Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber oder durch eine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung zustande.
  2. Angebote des Auftragnehmers sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, freibleibend.
  3. Der konkrete Leistungsumfang und die vereinbarte Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und den dazugehörigen Vertragsunterlagen.
  4. Individuell vereinbarte Leistungen, Preise, Termine und sonstige Vertragsbedingungen gehen entgegenstehenden Regelungen dieser AGB vor.
  5. Mündliche Absprachen sollen aus Gründen der Nachvollziehbarkeit anschließend in Textform bestätigt werden. Zwingende gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.

 

§ 4 Vertragsunterlagen und Leistungsumfang

  1. Grundlage der Leistungserbringung sind insbesondere:
    • der jeweilige Vertrag,
    • das Angebot,
    • das Leistungsverzeichnis,
    • vereinbarte Pläne und Zeichnungen,
    • vereinbarte Nachträge und Änderungsvereinbarungen.
  2. Der Auftragnehmer schuldet grundsätzlich nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
  3. Nicht vereinbarte Leistungen werden nicht ohne Weiteres Bestandteil des Vertrages.
  4. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen Vertragsunterlagen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber, soweit erforderlich, auf die Unklarheit hinweisen und eine Abstimmung herbeiführen.
  5. Bei Verbraucherverträgen bleiben die gesetzlichen Anforderungen an die Beschreibung der geschuldeten Bauleistung unberührt.

 

§ 5 Ausführung der Leistungen

  1. Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie der anerkannten Regeln der Technik aus, soweit im jeweiligen Vertrag nichts anderes wirksam vereinbart wurde.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung einzelner Leistungen geeignete Fachunternehmen, Nachunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
  3. Der Einsatz von Nachunternehmern lässt die vertragliche Verantwortung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber unberührt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
  4. Soweit für bestimmte Arbeiten besondere handwerksrechtliche Qualifikationen erforderlich sind, werden diese Arbeiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgeführt.

 

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber ermöglicht dem Auftragnehmer und den von ihm eingesetzten Personen zu den vereinbarten Zeiten den erforderlichen Zugang zum Bauobjekt.
  3. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über ihm bekannte Umstände des Bauobjekts, die für die Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sein können.
  4. Dies gilt insbesondere für bekannte:
    • Vorschäden,
    • Feuchtigkeits- oder Wasserschäden,
    • Leitungen,
    • Schadstoffe,
    • statische Besonderheiten,
    • bauliche Veränderungen,
    • sonstige besondere Gefahren oder Hindernisse.
  5. Soweit bestimmte Genehmigungen oder Entscheidungen nach dem Vertrag vom Auftraggeber einzuholen bzw. zu treffen sind, hat der Auftraggeber dies rechtzeitig zu veranlassen.
  6. Kommt der Auftraggeber erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 7 Vergütung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, Angebot oder Leistungsverzeichnis.
  2. Es können insbesondere Pauschalpreise, Einheitspreise, Stundenlohnvergütungen oder andere gesetzlich zulässige Vergütungsmodelle vereinbart werden.
  3. Maßgeblich ist die im jeweiligen Vertrag ausdrücklich vereinbarte Vergütungsart.
  4. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Vergütung.
  5. Gegenüber Verbrauchern werden Preisangaben einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, soweit eine gesetzliche Pflicht zur Angabe eines Gesamtpreises besteht.
  6. Gegenüber Unternehmern kann die Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

 

§ 8 Abschlagszahlungen und Rechnungen

  1. Abschlagszahlungen können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der individuellen vertraglichen Vereinbarung verlangt werden.
  2. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Wert der jeweils erbrachten und geschuldeten Leistungen sowie den gesetzlichen Vorgaben.
  3. Soweit gesetzlich besondere Grenzen oder Sicherheiten für Abschlagszahlungen gegenüber Verbrauchern gelten, werden diese eingehalten.
  4. Rechnungen sind innerhalb der im Vertrag angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
  5. Fehlt eine besondere Zahlungsfrist, ist die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften fällig.
  6. Der Auftraggeber ist berechtigt, gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte geltend zu machen.

 

§ 9 Änderungen des Vertrags und zusätzliche Leistungen

  1. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs können von den Vertragsparteien vereinbart werden.
  2. Änderungswünsche des Auftraggebers werden, soweit möglich, vor ihrer Ausführung hinsichtlich Umfang, Auswirkungen auf den Terminplan und Vergütung abgestimmt.
  3. Für Änderungen und zusätzliche Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften über Bauverträge.
  4. Zusätzliche Leistungen werden grundsätzlich nur ausgeführt, wenn sie beauftragt oder nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig angeordnet wurden.
  5. Ist eine sofortige Maßnahme erforderlich, um erhebliche Schäden am Bauobjekt abzuwenden, darf der Auftragnehmer im erforderlichen Umfang geeignete Sicherungsmaßnahmen ergreifen, soweit dies nach den Umständen erforderlich und zumutbar ist. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.

 

§ 10 Unvorhergesehene Umstände

  1. Bei Bau- und Sanierungsarbeiten können Umstände auftreten, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren.
  2. Hierzu können beispielsweise gehören:
    • verdeckte Schäden,
    • unbekannte Leitungen,
    • nicht erkennbare Feuchtigkeitsschäden,
    • Schadstoffe,
    • nicht tragfähige Bauteile,
    • abweichende Untergrundverhältnisse,
    • nicht erkennbare frühere bauliche Veränderungen.
  3. Werden solche Umstände festgestellt, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.
  4. Soweit aufgrund solcher Umstände zusätzliche oder geänderte Leistungen erforderlich werden, stimmen die Vertragsparteien das weitere Vorgehen nach den gesetzlichen Vorschriften ab.

 

§ 11 Termine und Ausführungsfristen

  1. Vereinbarte Termine und Fristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
  2. Ein Fertigstellungstermin ist nur dann als verbindlicher Fertigstellungstermin anzusehen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich dies aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt.
  3. Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt und die erforderlichen Entscheidungen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung stehen.
  4. Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, werden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
  5. Dies kann insbesondere bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, Lieferstörungen, Arbeitskampfmaßnahmen oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers gelten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  6. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über erkennbare erhebliche Verzögerungen möglichst frühzeitig informieren.

 

§ 12 Abnahme

  1. Nach Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung findet die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften statt.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein vertragsgemäß hergestelltes Werk abzunehmen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
  3. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme grundsätzlich nicht verweigert werden.
  4. Auf Wunsch einer Vertragspartei kann über die Abnahme ein Abnahmeprotokoll erstellt werden.
  5. Im Abnahmeprotokoll können insbesondere festgestellte Mängel, Vorbehalte und sonstige für die Abnahme relevante Feststellungen dokumentiert werden.
  6. Gesetzliche Regelungen über die Abnahme, Abnahmeverweigerung, Abnahmefiktion und deren Rechtsfolgen bleiben unberührt.

 

§ 13 Mängelrechte

  1. Für die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Der Auftragnehmer hat bei berechtigten Mängeln die gesetzlichen Nacherfüllungspflichten zu erfüllen.
  3. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer, soweit gesetzlich erforderlich, Gelegenheit zur Untersuchung und Nacherfüllung zu geben.
  4. Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitteilen. Eine Verletzung dieser Obliegenheit führt jedoch nur zu den gesetzlichen Rechtsfolgen.
  5. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche bleiben unberührt.
  6. Eine Verkürzung gesetzlicher Mängelrechte durch diese AGB findet nicht statt.

 

§ 14 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen einer Haftung vorliegen.
  3. Eine Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  4. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit eine Beschränkung gesetzlich zulässig ist, betrifft sie nur solche Schäden, deren Eintritt für den Auftragnehmer bei Vertragsschluss nach den Umständen des Einzelfalls nicht vorhersehbar war.
  5. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

 

§ 15 Eigentum an gelieferten Materialien

  1. Soweit der Auftragnehmer Materialien oder sonstige Gegenstände liefert, gehen Eigentum und Gefahr nach den gesetzlichen Vorschriften über, soweit nicht im Einzelfall wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Gesetzlich zulässige Eigentumsvorbehalte können im Einzelfall vereinbart werden.

 

§ 16 Kündigung und Beendigung des Vertrages

  1. Für die Kündigung von Bau- und Werkverträgen gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie die individuellen vertraglichen Vereinbarungen.
  2. Soweit das Gesetz für eine Kündigung eine bestimmte Form verlangt, ist diese einzuhalten.
  3. Im Falle einer Kündigung werden die erbrachten Leistungen und sonstigen gesetzlichen Ansprüche der Vertragsparteien nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften abgerechnet.
  4. Weitergehende gesetzliche Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.

 

§ 17 Verbraucher

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
  2. Soweit es sich um einen Verbraucherbauvertrag handelt, gelten insbesondere die gesetzlichen Vorschriften der §§ 650i ff. BGB.
  3. Der Auftragnehmer stellt die gesetzlich erforderlichen Vertragsunterlagen und Informationen zur Verfügung.
  4. Zwingende gesetzliche Anforderungen an die Textform, Baubeschreibung, Vertragsinhalte, Abschlagszahlungen, Sicherheiten und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

 

§ 18 Verträge außerhalb von Geschäftsräumen

  1. Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers geschlossen, werden die hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften beachtet.
  2. Dies gilt insbesondere für Verträge, die bei gleichzeitiger persönlicher Anwesenheit von Auftragnehmer und Verbraucher beim Verbraucher geschlossen werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrages erfüllt sind.
  3. Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular.
  4. Verlangt der Verbraucher, dass eine geschuldete Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen eingeholt.
  5. Ein gesetzliches Widerrufsrecht wird durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

 

§ 19 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers zur Aufrechnung und zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten bleiben unberührt.
  2. Gegenüber Unternehmern kann die Aufrechnung nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erfolgen.
  3. Eine Einschränkung gesetzlich zwingend bestehender Rechte findet durch diese AGB nicht statt.

 

§ 20 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

 

§ 21 Gerichtsstand

  1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
  2. Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Soweit gesetzlich zulässig, kann als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart werden.
  3. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

 

§ 22 Anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  3. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

§ 23 Erhaltungsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt im Übrigen unberührt.

 

Quelle Bau – Bülent Kilicer
Hauptstraße 44
76448 Durmersheim
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